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Neuigkeiten aus dem ZHH und zur Hyperbaren Sauerstofftherapie

HBO bei Diabetischem Fußsyndrom: Mögliches Schmerzengsgeld bei Nichtempfehlung?

Beitrag von Rechtsanwältin Alexa Frey, WWS Rechtsanwälte, und Georg Rinneberg, Gründungsmitglied des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD e.V.).

Seit 2017 darf die hyperbare Sauerstofftherapie als zusätzliche Behandlung bei diabetischem Fußsyndrom unter bestimmten Voraussetzungen bei Kassenpatienten durchgeführt werden. In der Praxis besteht jedoch eine gewisse Zurückhaltung bei der Überweisung der Patienten zur HBO bei den hierfür zuständigen Fachärzten.

Mit ihrem Artikel „HBO bei diabetischem Fußsyndrom – medizinische Funktionsweise & Haftungsfragen bei Nichtempfehlung“ wollen Rechtsanwältin Alexa Frey, Fachanwältin für Medizin- und IT-Recht und Partnerin der Kanzlei WWS Rechtsanwälte, und Georg Rinneberg, Gründungsmitglied des Verbandes Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD e.V.), einen Überblick über die Physiologie der Wundheilung beim diabetischen Fuß mit HBO geben. Sie gehen zudem der Frage nach, welche haftungsrechtlichen Folgen bei Nichtausstellung von Überweisungen zur HBO möglicherweise auftreten können.

Zum vollständigen Artikel auf der WWS-Homepage: HBO bei diabetischem Fußsyndrom – medizinische Funktionsweise & Haftungsfragen bei Nichtempfehlunglesen

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